Übergangsregelung Bachelor Informatik ===================================== Im Juli wurde in der 136. Sitzung der Studienkommission des Fachbereichs Mathematik / Informatik eine Änderung der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Informatik beschlossen. Dies hat zur Folge, dass für Studierende die nach der aktuellen Prüfungsordnung studieren eine Übergangsregelung gilt. Ferner kann jeder Studierende freiwillig in die neue Prüfungsordnung wechseln. Im Folgenden nun einige Details zur Änderung sowie zur Übergangsregelung. *(1) Änderung der Prüfungsordnung* Die Änderung betrifft im Wesentlichen den Pflichtbereich 3 (Vertiefende Grundlagen). Im (neuen) Pflichtbereich 3 gibt es die folgenden 5 Module: - INF-AI - Einführung in die Künstliche Intelligenz - INF-DBS - Datenbanksysteme - INF-KOP - Einführung in die Kombinatorische Optimierung - INF-BR - Betriebssysteme und Rechnernetze - INF-SWE - Software Engineering Aus Pflichtbereich 3 müssen 4 der 5 Module erfolgreich absolviert und eingebracht werden. Das 5te Modul kann (und sollte) im Wahlpflichtbereich eingebracht werden. Diese Änderung ist verpflichtend für alle neuen Studierenden. Studierende die nach einer älteren Prüfungsordnung studieren sind davon nicht betroffen. Sie können aber freiwillig in die neue Prüfungsordnung wechseln. *(2) Übergangsregelung* Ein neues Pflichtmodule INF-BR (Betriebssysteme und Rechnernetze, 9 LP) fasst die grundlegenden Inhalte der Module INF-BSY (Betriebssysteme, 9 LP) und INF-RNE (Rechnernetze, 9 LP) zusammen und ersetzt diese. Dies hat zur Folge, dass die Module INF-BSY und INF-RNE ab sofort nicht mehr angeboten werden. Es ergeben sich drei Übergangsfälle: (a) INF-BSY und INF-RNE wurden bereits erfolgreich absolviert. => Die Anrechnung bleibt wie bisher. (b) INF-BSY oder INF-RNE wurden bereits erfolgreich absolviert. => Das zweite Modul muss nicht mehr als Pflicht absolviert werden. Es müssen dann anstatt dessen 9 LP zusätzlich im Wahlpflichtbereich eingebracht werden. (c) INF-BSY und INF-RNE wurden noch nicht erfolgreich absolviert. => Das neue Modul INF-BR muss im Pflichtbereich 3 erfolgreich absolviert werden. Anstelle des zweiten Moduls müssen 9 LP zusätzlich im Wahlpflichtbereich eingebracht werden. *(3) Etwaige Fragen* (a) Wann wird das neue Modul INF-BR das erste Mal angeboten? Das neue Module INF-BR wird erstmalig im Sommersemester 2014 angeboten. Ab dann ist ein Angebot jährlich im Sommersemester geplant. (b) Ich habe nur eines der Module INF-BSY oder INF-RNE gehört. Wo lerne ich die jeweils anderen Inhalte? Bei Bedarf und auf Nachfrage wird temporär und übergangsweise je ein separates Modul für die grundlegenden Inhalte aus INF-BSY und INF-RNE mit 6 LP angeboten. Es wird sich um die Module "Betriebssysteme Kompakt" (INF-E6, 6 ECTS) und "Rechnernetze Kompakt" (INF-E6, 6 ECTS) handeln. Diese werden in jedem Fall im Sommersemester 2014 angeboten werden. (c) Was muss ich tun, wenn ich (sehr schnell) von der Übergangsregelung Gebrauch machen will? Sie müssen einen formlosen Antrag an den Prüfungsausschuss Informatik stellen (abzugeben im Prüfungsamt Informatik, Raum 69/E04). Dieser könnte z.B. wie folgt formuliert sein: ".. ich habe das Modul INF-RNE im Pflichtbereich 3 bereits erfolgreich absolviert. Da das Modul INF-BSY nicht mehr angeboten wird, beantrage ich im Rahmen der Übergangsregelung anstatt dessen 9 LP aus dem Wahlpflichtbereich anrechnen zu dürfen." (INF-RNE und INF-BSY sind ggf. zu tauschen). Sie müssen 9 weitere Leistungspunkte im Wahlpflichtbereich erwerben bzw. erworben haben und anrechnen lassen.